Allgemeines zur Seminararbeit
Art und Umfang der Seminararbeit
- Seitenanzahl: 10 bis 15 reine Textseiten
- Zusatzmaterialien, die im Text keine erklärende Funktion haben werden in einem nummerierten
Anhang an die Arbeit angefügt
- Maschinelle Erstellung, keine handschriftlichen Ausfertigungen
Aufbau und Gliederung
- Gliederung bzw. Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen
- Kurze Einleitung (Intention, Ziel der Arbeit, eine Seite ist meist ausreichend)
- Hauptteil (sinnvolle Unterteilung in mehrere Teilkapitel)
- wertende Zusammenfassung (Fazit, Resümee, wesentliche Ergebnisse werden noch einmal
präzise und prägnant zusammengestellt, etwa eine Seite) am Ende
Quellennachweise und Zitate
- UPDATE: Verwendete Internetseiten bitte auf einer CD-Rom speichern und der Arbeit
beilegen!
- Der Quellen- und Literaturnachweis erfolgt am Ende der Seminararbeit
- Fehlende Quellen können zur Bewertung mit 0 Punkten führen
- Abbildungsnachweis: Beigeheftete Materialien (z.B. Fotos, Tabellen, Grafiken) werden
im Fließtext in der Seitenzählung mit einbezogen, gleiches gilt für einen ggf. vorhandenen
Anhang (numeriert, zählt aber nicht zum Umfang der Seminararbeit)
Layout und Formalia
- DIN A4 - Schriftgröße: 12 pt - Zeilenabstand: 1.5 - Blocksatz
- Linker Rand: 2 cm (Lochen oder Binden); rechter Rand 4 cm (Korrekturen)
- Schriftart: Text: Arial, Times New Roman, Schriftattribute (z.B. fett oder kursiv)
– sparsam, sinnvoll und gezielt einsetzen!
- Seitenzahlen: unten rechts
- Einseitig bedruckte Seiten
- Am Ende der Seminararbeit muss eine verbindliche Erklärung zur eigenständigen Anfertigung
der Arbeit anschließen. Zum Beispiel: Ich versichere die Arbeit in allen Teilen selbständig
und nur mit den aufgeführten Hilfsmitteln verfasst zu haben. Datum; Unterschrift.
- Abgabe von 2 gedruckten (sw) Exemplaren (Korrektur und Archivierung)
- Ein Schnellhefter (Farbe schwarz) ist in der Regel ausreichend. Name und Verfasser
auf Vorderseite!
- Blatt 1: Titelblatt Schule - Blatt 2: leer - Blatt 3: Gliederung - Blatt 4: Einleitung
(Seitenzahl 1)
Eine Zulassung zur Abiturprüfung ist nicht möglich bei:
- Versäumnis des Abgabetermins ohne ausreichende Entschuldigung
- Nichtanfertigung
- Vorliegen eines Plagiats bzw. einer nicht selbstständigen Anfertigung
- fehlender Angabe von benutzten Quellen (v.a. Internet), da dies Betrug darstellt
und die Arbeit mit 0 Punkten bewertet wird
- Bewertung des schriftlichen und/oder des mündlichen Teils mit 0 Punkten